„Kreativität benötigt Freiheit.
Innovation erfordert Schutz.“
Getreu diesem Motto gründete Herr Rechtsanwalt Leineweber die Kanzlei Leineweber im Ruhrgebiet, um den hiesigen Firmen und Freiberuflern aus den Neuen Medien sowie der Kultur- und Kreativbranche eine Anlaufstelle speziell für Fragen des geistigen Eigentums zu schaffen. Schwerpunktmäßig werden die folgenden Rechtsgebiete behandelt:
Urheberrecht, Musikrecht, Lizenzrecht
IT-Recht, Internetrecht und Domainrecht
Markenrecht & Designrecht
Wettbewerbsrecht
Medienrecht und Presserecht
Einen genaueren Einblick in diese Rechtsgebiete können Sie sich über die obere Navigation verschaffen. Die untere Navigation stellt Ihnen die Kanzlei Leineweber und Herrn Rechtsanwalt Leineweber näher vor.
Die Kanzlei hat Ihren Sitz in der Designstadt No. 1 auf dem Gelände der Zeche Zollverein in Essen und ist damit aus allen Teilen der Ruhrstadt gut zu erreichen. Natürlich übernimmt Herr Rechtsanwalt Leineweber ebenfalls bundesweite Mandate und wird darüber hinaus gern beratend oder kooperierend für andere Kanzleien tätig. Nehmen Sie doch einfach Kontakt auf.
Katernberger Str. 107
Weltkulturerbe Zollverein
Triple Z - G10 (Prüfstand)
45327 Essen
T: 0201 . 830 14 90
F: 0201 . 830 14 98
info[at]kanzlei-leineweber.de
BJÖRN LEINEWEBER
RECHTSANWALT
© Björn Leineweber 2007