Musikrecht
Die Kanzlei Leineweber begleitet Musiker rechtlich bei Tonträgeraufnahmen und anfallenden Lizenz- und Clearingfragen, sowie bei Verhandlungen mit Plattenfirmen und der Abrechnung von Lizenzeinnahmen und Vorschüssen. Darüber hinaus kann eine Verfolgung von Plagiaten und ausstehenden Lizenzzahlungen ebenso stattfinden, wie die rechtliche Betreuung von Konzerttourneen im In- und Ausland. Gerade angehende Künstler sind zudem auf rechtliche Betreuung angewiesen, um die eigentümlichen Formulierungen in Platten- und Lizenzverträgen richtig zu interpretieren und tatsächlich angemessene Vergütungen für ihre Arbeit zu bekommen.
Zum Mandantenstamm der Kanzlei gehören ferner Independent Labels, Vertriebe und Verlage, die anwaltlich in ihrem Tagesgeschäft unterstützt werden. Hauptaufgabe ist dabei vor allem das Vertragsmanagement und das Mahnwesen.
Durch die Verknüpfung von Tätigkeiten sowohl für Künstler als auch die Industrie, ist stets das Gesamtbild der aktuell vorherrschenden Strukturen im Fokus der Arbeit der Kanzlei Leineweber. Ebenfalls ermöglicht die kontinuierliche Arbeit innerhalb der Musikbranche die Nutzung vorhandener Netzwerke, wobei natürlich stets auf die Vermeidung von Interessenkollisionen geachtet wird.
Der Schwerpunkt der Arbeit der Kanzlei Leineweber im Bereich des Musikrechts liegt in den elektronischen Musiksparten. Kenntnisse des europäischen, australischen und amerikanischen Marktes und der spezifischen rechtlichen Gegebenheiten sind ebenso vorhanden, wie Ansprechpartner vor Ort.
Neben klassischen Musiklizenzierungen können auch Fragen im Zusammenhang mit creative commons Lizenzen oder ähnlichen neuzeitlichen Lizenzgestaltungen geklärt werden.
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BJÖRN LEINEWEBER
RECHTSANWALT
© Björn Leineweber 2007